Wir haben Ihr Recht im Auge

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Tarifwechsel innerhalb der bestehenden Krankenversicherung?

Beim Wechsel innerhalb der Gesellschaft bleiben Sie bei Ihrem derzeitigen privaten Krankenversicherer versichert und wechseln lediglich in einen anderen, preiswerteren Tarif mit vergleichbarem / verbessertem Leistungsniveau.

Kann ich nicht einfach meine Versicherung wechseln?

Davon raten wir ab. Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft verlieren viele Kunden Ihre gesamte Altersrückstellung. Ferner prüft die neue Versicherungs-gesellschaft Ihren Gesundheitszustand. Sie werden entweder von vorneherein abgelehnt oder nur mit großen Risikozu-schlägen aufgenommen, sodass eine Ersparnis in den meisten Fällen auf diesem Wege nicht erzielbar ist.

Warum hat mir meine Versicherungsgesellschaft nichts von meinem Recht gesagt?

Versicherungskonzerne sind gewinnorientierte Unternehmen. Ihr gesetzliches Tarifwechselrecht bedeutet, dass Sie bei vergleich- baren bzw. optimierten Leistungen weniger Geld zahlen müssen. Das bedeutet in der Folge weniger Einnahmen für die Ver- sicherungsgesellschaft. Es ist daher naheliegend, dass diese auf Ihre „teuren“ Beiträge nicht verzichten will und versucht Sie in überteuerten Tarifen zu halten.

Werden meiner Altersrückstellungen angerechnet?

Ja, § 204 Versicherungsvertragsgesetz räumt Ihnen dieses Recht ausdrücklich ein. Ihre Altersrückstellungen bleiben zu 100 % erhalten und werden in Ihrem neuen Tarif angerechnet. Gleichzeitig werden alle erworbenen Rechte aus Ihrem bisherigen Vertrag übernommen, das heißt eine Wartezeit fällt nicht an. Sie werden so gestellt, als seien Sie seit Anfang an in Ihrem neuen Tarif versichert.

Kann es sein, dass meine Krankenversicherung nach dem Tarifwechsel „verärgert“ ist und nicht mehr bezahlen moechte?

Nein. Sie sind weiterhin Bestandskunde und haben lediglich Ihren Tarif gewechselt. Dieses Recht ist in § 204 Versicher-ungsvertragsgesetz verbrieft und kann Ihnen niemand nehmen. Ihre Krankenversicherung ist also auch weiterhin nach dem Leistungsniveau Ihres neuen Tarifes verpflichtet, Ihre Krank-heitskosten zu tragen. Es ist an dieser Stelle besonders wichtig, im Rahmen einer ausführlichen Bedarfsanalyse Ihr derzeitiges Leistungsniveau Ihres Alttarifes zu untersuchen und die für Sie relevanten Leistungsbestandteile auch in Ihrem neuen Tarif beizubehalten.

Warum Ihr Recht mit der Hilfe von Garantino.de durchsetzen?

Die neutralen und unabhängigen Versicherungsberater nach
§ 34e  der GewO erhalten keine Provisionen oder Vergütungen durch Krankenversicherungskonzerne. Ein Versicherungsberater ist ein spezieller rechtsberatender Beruf. Der gesamte Prozess der Tarifoptimierung kann also grundsätzlich auch von einem Anwalt durchgeführt werden, mit einem Unterschied: Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und bringen die notwendige Expertise über alle vorhandenen Tarife mit.

 

Anhand einer internen Tarifdatenbank mit über 15.000 Tarifkombinationsmöglichkeiten erstellen wir Ihre persönliche Tarifwechselexpertise.

 

Wir haben also eines im Blick: Wir suchen aus über 15.000 verschiedenen Tarifkombinationen die preiswerteste Tarif-alternative auf vergleichbarem Leistungsniveau für Sie. In dieser erarbeiten wir sämtliche Aspekte des Tarifwechsels und stellen Ihnen diese in einer Präsentation vor. - In einem Prozess aus über 70 einzelnen Arbeitsschritten haben wir stets eines im Auge: Ihr Recht durchsetzen – garantiert.

Wie läuft der Beratungsprozess genau ab?

Nachdem einer unserer kompetenten Außendienstmitarbeiter Sie in einem persönlichen Gespräch kennengelernt und Ihre individuelle Ausgangssituation geprüft und Ihren Auftrag zur Recherche eingeholt hat, beginnt unsere Recherche nach Alternativtarifen innerhalb des Tarifuniversums Ihres Versicherers.

 

In Frage kommende Tarife werden unverbindlich bei Ihrem Versicherer angefrasgt und berechnet. Nach erfolgreichem Abschluss unserer Recherche sowie dem Vorliegen der von uns angefragten Tarifberechnungen, erarbeiten wir Ihre persönliche Tarifwechselexpertise und setzen uns zur Vorstellung dieser wieder mit Ihnen in Verbindung.

Was passiert, wenn ich nach Vorstellung meines persoenliches Tarifwechselkonzeptes doch nicht umstellen möchte?

Unsere Vertrauens- und Zufriedenheitsgarantie: Wenn Sie sich gegen einen Tarifwechsel entscheiden, ist unser Service gänzlich kostenfrei für Sie und es fallen keinerlei Kosten an.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Möglichkeit einer Tarifoptimierung?

Der Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung ist im § 204 Versicherungsvertragsgesetz niedergeschrieben. Dieser besagt, dass Sie als Versicherter jederzeit in einen anderen, preiswerteren Tarif mit gleichartigen Leistungen bei Ihrem Versicherer wechseln können. Ihre Altersrückstellungen werden hierbei vollständig angerechnet.

Warum kann ich meinen Tarif nicht selbst wechseln?

Theoretisch können Sie das. In der Praxis stellt dies Versicherte jedoch oftmals vor große Schwierigkeiten. Denn Versicherungskonzerne haben trotz Ihres gesetzlichen Tarifwechselrechts kein Interesse daran, dass Ihre Beiträge sinken. Daher wurden Sie vermutlich seit 01.01.2009 noch nicht umfassend über das gesamte Tarifuniversum Ihres Versicherers durch diesen informiert, oder es wurden nur Umstellungs-vorschläge gemacht, die nicht im Sinne des Kunden sind. (Basistarif, Standdardtarif, Erhöhung der Selbstbeteiligung, deutliche Leistungsnachteile). Ferner kommen immer wieder Kunden mit der Beschwerde auf uns zu, dass bei freiwilligen Umstellungsversuchen durch Kunden selbst Tarifwechsel-wünsche gezielt blockiert bzw. strategisch verzögert und sogar verhindert werden. So kann es sein, dass Ihre Gesellschaft von sich aus auf Sie zukommt und Sie mit irreführenden Informationen versucht von einem internen Tarifwechsel abzuhalten. In einem Tarifuniversum von vielen hunderten Tarifen mit mehreren tausend Tarifkombinationsmöglichkeiten ist es daher sinnvoll, die neutralen Experten von Garantino.de einzuschalten. Wir übernehmen von der professionellen Recherche nach Alternativtarifen bis hin zur finalen Umstellungen sämtliche Arbeiten, Schriftverkehr und Verhandlung mit Ihrer Krankenversicherung für Sie.

Fällt bei einem Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung an?

Nicht im klassischen Sinne eines Neuantrages. Ihr gesetzliches Tarifwechselrecht kann Ihnen niemand nehmen. Ihre Versicherungsgesellschaft ist auf Antrag hin verpflichtet, Ihren Tarifwechsel vorzunehmen. Einen Ablehnungsgrund bzw. Vorerkrankungen spielen für die Entscheidung, ob ein Tarifwechsel durchgeführt werden kann, keine Rolle. Lediglich wenn Ihr Tarif „Mehrleistungen“, also wesentliche Vorteile gegenüber Ihrem alten Tarif beinhaltet, hat die Versicherung das Recht, einen Mehrleistungszuschlag zu verlangen, wenn sie ein versicherungsmedizinisches Risiko begründet darlegen kann. Daher wird in manchen Fällen ein Gesundheitsfragebogen erneut ausgefüllt, um Sie nach Ihrem aktuellen Gesundheitszustand zu fragen. Sie haben jedoch die Möglichkeit durch einen Mehrleistungsverzicht den Mehrleistungszuschlag „abzuwählen“ und können so Ihren niedrigen Beitrag durchsetzen. Nutzen Sie das besondere juristische Know-How von Garantino.de um keine unnötigen Risikozuschläge zahlen zu müssen.

Wie hoch wird meine Ersparnis sein?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Es ist möglich monatlich bis zu 62 % am Beitrag einzusparen, ohne auf nennenswerte Leistungen verzichten zu müssen. Im Durchschnitt schaffen wir es den Beitrag eines Krankenversicherten um jährlich ca. 2.900,00 EUR zu senken, und das bei vergleichbarem bzw. verbessertem Leistungsniveau.

Wie kann ich Garantino.de beauftragen?

Senden Sie uns Ihre Anfrage gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne unter 06062 / 95 666 18 an und verein- baren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit einem un- serer Außendienstberater.

 

Alternativ können Sie uns gerne auch per E-Mail oder Fax beauftragen. Fordern Sie hierzu unverbindlich Ihren Garantino.de Check und und senden Sie ihn uns unterschrieben mit einer Kopie Ihres aktuellen Versicherungsnachtrages zu. Sollten Sie diesen nicht zur Hand haben, können wir diesen gerne nach Zusendung des Garantino.de Checks für Sie anfordern.

 

Gerne wird sich einer unserer Mitarbeiter in einem persönlichen Vor Ort Termin Ihrer individuellen Ausgangssituation annehmen und Sie neutral beraten. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unsere Telefonnummer: 06062 / 95 666 18

Wie lange dauert ein Tarifwechsel?

In der Regel dauert ein Tarifwechsel sechs bis acht Wochen. In einem aufwändigen Arbeitsprozess mit mehr als 70 einzelnen Arbeitsschritten erarbeiten wir Ihr persönliches Tarifwechsel-konzept. Da wir u.a. auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit der Versicherungskonzerne angewiesen sind, kann dieser Prozess unter Umständen etwas weniger, aber auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie nach Antragsstellung auf den Tarifwechsel von Ihrem Versicherer zurückgezahlt.